IG Med
Über uns
Wer sich jetzt als Arzt nicht wehrt, lebt und behandelt in Zukunft verkehrt!
Wir, das sind im gesamten Bundesgebiet Deutschlands niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen, die sich zusammengefunden haben, um den gefährlichen Entwicklungen im Gesundheitssystem der letzten Jahre Einhalt zu gebieten und würdige Bedingungen für unsere Arbeit zu erkämpfen.
Sämtliche Körperschaften, Standesvertretungen und Berufsverbände haben lange tatenlos zugesehen, wie sich die Rahmenbedingungen unserer ärztlichen Tätigkeit bis ins Unerträgliche verschlechtert haben. Damit muss endlich Schluß sein – wir nehmen das Zepter selbst in die Hand!
Durch unzählige gesetzgeberische Aktivitäten wurde die Tätigkeit der vertragsärztlichen Gesundheitsberufe in den letzten Jahrzehnten immer stringenteren und unerträglicheren Reglementierungen, Kontrollen, Wirtschaftlichkeitsvorgaben und Honorareinbußen unterworfen. Durch derartige gesundheitspolitische Zielsetzungen und Vorstellungen, die auch von der neuen Bundesregierung verfolgt werden, wird man dem drohenden Mangel an Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und medizinischen Pflegeberufen in den ländlichen Regionen unseres Landes nicht wirksam begegnen können.
Mit der bereits am 21.4.2017 veröffentlichten „Hamburger Erklärung“ stellen die Vertragsärzte und -zahnärzte fest, dass „der ungeschriebene Gesellschaftsvertrag zwischen den freien medizinischen Berufen und dem deutschen Staat durch diese einseitigen, inakzeptablen Maßnahmen seitens der Regierenden aufgekündigt wurde. Dieser fatalen Entwicklung in Richtung einer ideologisch gesteuerten Staatsmedizin muss umgehend Einhalt geboten werden.“ Wir fühlen uns als Ärzte unter den derzeit herrschenden Arbeitsbedingungen, die nur noch aus Zwängen und Strafandrohungen bestehen, nicht mehr verpflichtet, den Gesellschaftsvertrag zu erfüllen.
Mittlerweile befinden sich die Ärzte durch widersprüchliche Gesetzgebung in einer historisch einmaligen Zwickmühle: die Ärzte sehen sich genötigt, wenn sie das E-Health-Gesetz befolgen (Telematik-Infrastruktur-Zwangs-Anbindung), gegen die eigene Berufsordnung , gegen den § 203 Strafgesetzbuch (Datenschutz) und gegen die EU- Datenschutz-Grundverordnung verstoßen zu müssen. Damit hat der Staat die Schraube endgültig überdreht. Nach fest kommt ab!
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Die bestehenden Zwangs-Körperschaften (KV und Landesärztekammern) eignen sich nicht mehr als Interessensgruppierungen für Ärzte – sie sind längst der verlängerte Arm der Politik – auch die Berufsverbände marschieren nicht selten im Gleichschritt und vertreten Ihre Mitglieder nicht gebührend und mit der nötigen Vehemenz. Häufig bekleiden die Vorsitzenden der Berufsverbände in Personalunion auch gleichzeitig ein Vorstandsamt in den Körperschaften. Im aktuellen SGB V findet sich keine einzige Textstelle zum Thema Interessenvertretung für Ärzte. Die Körperschaften sind mehr und mehr durch die geradezu ärztefeindlichen Gesetzgebungsverfahren, beginnend schon mit dem Nazi-Regime, zu vorwiegend staatsähnlichen Regulierungsbehörden verkommen , deren Funktionäre , obwohl von den Zwangsmitgliedern bezahlt, nur noch dem Gesetzgeber gegenüber in der Pflicht stehen, die staatlichen Vorgaben gegenüber den eigenen Mitgliedern zu exekutieren.
Dieser für uns Ärzte, unser Personal und auch für unsere Patienten gleichermaßen unzumutbaren Abwärtsspirale wird die Gründung einer echten freien und unabhängigen Interessenvertretung entgegen wirken, die sich über alle Fachgruppen der Medizin hinaus als „Interessensgemeinschaft Medizin“ für die Wiederherstellung der Grundrechte von Ärzten und Zahnärzten einsetzen, sowie sich der Entwicklung hin zu einer reinen Staatsmedizin widersetzen wird. Letztendlich wird das auch den Patienten und den sonstigen Heilberufen zum Vorteil gereichen.
Wir sind uns sicher, dass aus dieser Sammlungsbewegung eine „Gewerkschaft für niedergelassene Ärzte“ entstehen muss, die auf den Spuren Hermann Hartmanns neue Grundlagen und Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit mit den Regierenden direkt aushandeln wird, wenn die Behandlung durch freie, selbständige Ärzte im Sinn der Freiberuflichkeit und zum Schutz eines freien Arzt-Patienten-Verhältnisses erhalten bleiben soll. Dazu gehört auch die Entwicklung eines zeitgemässen Honorar-Systems im Sinne einer Weiterentwicklung der GOÄ ohne Einflussnahme durch den Staat oder private Versicherungs-Unternehmen. Das Sachleistungssystem des EBM mit floatenden Punktwerten anstatt angemessenen und an die allgemeine Inflationsrate angeglichenen Geldwerten ist bei dieser Weiterentwicklung eher hinderlich.
Der Sicherstellungsauftrag ist eine Fußfessel für die Vertragsärzte. Der durch uns Ärzte selbst über die Verwaltungsumlage zwangsfinanzierte kassenärztliche Bereitschaftsdienst, sowie die hier unentgeldliche Bereitstellung unserer Expertise mit Dumpingvergütung eines Notfalls sind unsägliche Angriffe auf unsere Freiberuflichkeit und erinnern an Sklavenarbeit. Sklavenarbeit ist jedoch weltweit geächtet und widerspricht dem deutschen Grundgesetz , aber für Kassenärzte in Deutschland ist das Grundgesetz ohne jede Entschädigung rechtswidrig außer Kraft gesetzt worden, weil das Sozialrecht als höherrangig gilt. Mit diesem Umstand werden wir uns nicht abfinden. Wir akzeptieren nicht vom Staat als Ärzte wie Bürger 2. Klasse behandelt zu werden. Wir kämpfen für die Wiederherstellung der bürgerlichen Rechte der niedergelassenen Ärzte. Sozialrecht darf nicht höherrangig sein als jedes Grundrecht.
Interessengemeinschaft Medizin:
Für freie Praxen und gute Medizin.
Gegen Budgets, gegen Zwangsmaßnahmen aller Art, gegen alle Arten von Strafandrohungen (Regresse) bei fachlich korrekter Berufsausübung.
Unsere ersten wichtigen Ziele sind:
- Leistungsgerechte Vergütung
- Gute, unbürokratische Rahmenbedingungen für die freiberufliche ärztliche Tätigkeit
- Ersatz oder Novellierung des SGB V im Sinne einer Wiederherstellung der Bürgerrechte für alle Medizinberufe
Eindrücke von der Gründungsveranstaltung am 02.06.2018
Quelle: Hessischer Rundfunk / Hessenschau 02.06.2018