Projekt „Verfassungsbeschwerde gegen zentrale Datenübermittlung nach DVG“
Im Januar wurde das DVG verabschiedet, das unter anderem vorsieht, die abrechnungsbegründenden Daten, die wir an die gesetzlichen Krankenkassen schicken zentral an den GKV-Spitzenverband zur Pseudonymisierung und anschließenden „Forschungsverwendung“ zu schicken. Das Interesse der Privatwirtschaft an solchen – potentiell auch rückverfolgbaren Daten – ist groß, wie entsprechende Forderungen im Rahmen des Patientendatensicherheitsgesetz zeigen, das demnächst als nächster Schritt durch den Bundestag gepeitscht werden soll.
Wir haben deshalb in Prof. Helge Sodan, ehemaliger Verfassungsrichter in Berlin, und Carlos A. Gebauer, Experte für Medizinrecht, zwei renommierte Juristen gewinnen können, die mit uns den Beschwerdeweg ans Bundesverfassungsgericht gehen wollen.
Wir können keine Spendenquittungen ausstellen, aber wenn Sie als IG Med-Vereinsmitglied den Verwendungszweck angeben „freiwilliger Zusatzbeitrag für Verfassungsklage“, können wir für diesen Zusatzbeitrag eine steuerlich abschreibungsfähige Beitragsrechnung erstellen.
Die Bankverbindung für den Rechtshilfe-Fonds:
Volksbank Nordoberpfalz
BIC: GENODEF1WEV
IBAN: DE89 7539 0000 0100 1713 10
Oder über PayPal unter paypal@ig-med.de.
Sobald wir den entsprechenden Betrag aufrufen können, wird unsere Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Erklärungstext findet sich unter www.ig-med.de im internen Downloadbereich.