Liebe Mitglieder der IG-Med!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir die Gebührenordnung für Tierärzte nach Beratungen durch ein Expertengremium veröffentlicht – Begründung des Ministers: Eine zeitgemäße Gebührenordnung für Tierärzte ist auch für das Tierwohl entscheidend.
Und damit müssen sich alle, die an der Verzögerungstaktik und miserable Ausgestaltung im Bezug auf Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte beteiligt waren und sind, die Frage gefallen lassen, ob das Wohl unserer tierischen Mitkreaturen mehr wert ist als die Behandlung und das Wohlergehen von Menschen.
Verweigert Karl Lauterbach wegen seines politischen Plans einer „Bürgerversicherung“, die die Behandlung für alle gleich schlecht machen soll, weiterhin die Reformen von GOÄ und GOZ mit Hinweis auf fehlende Regelungen im Koalitionsplan, trägt er damit auch zum Niedergang der medizinischen Versorgung in Deutschland bei.
Aber blicken wir auf die historische Entwicklung der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte, um damit eben auch die Tragweite dieser politischen Fehlentwicklung über Jahrzehnte:
Ursprünglich ist die GOÄ/GOZ die offizielle und einzige Preisliste für die entsprechenden medizinischen Leistungen, die von der politischen Exekutive – also der Bundesregierung – per Rechtsverordnung einen fairen Ausgleich für die erbrachten medizinischen Leistungen zwischen Patient und Arzt/Zahnarzt schaffen sollte. Dabei sollte weder der Patient übervorteilt werden, noch sollte dem Arzt/Zahnarzt sein gerechtes Honorar vorenthalten werden.
Bei der Schaffung der gesetzlichen „Preislisten“ stand in der Tat ursprünglich die GOÄ/GOZ Pate für EGO und BMÄ und wurde dann mit einem Zwangsrabatt durch die Politik belegt, um die Beiträge stabil zu halten.
Mit der Pauschalisierung medizinischer Leistungspakete im EBM 2000plus und den entsprechenden Veränderungen der zahnärztlichen Regelungen im gesetzlichen System entfernte man sich von einer leistungsgerechten Vergütung, wie sie eigentlich gesetzlich in GOÄ und GOZ normiert ist.
Einer der Architekten dieses EBM im ärztlichen Bereich war der damalige Geschäftsführer der kassenärztlichen Bundesvereinigung, Bernhard Rochell. Als dann die Bundesärztekammer genau diesen Herrn für die Ausgestaltung der neuen GOÄ „einkaufte, läuteten bei vielen niedergelassenen Ärzten die Alarmglocken – und das zu Recht!
So wurden von Herrn Rochell Elemente in die GOÄ eingeführt, die aus dem GKV-System stammen und unseres Erachtens dazu dienen sollten, eine Zusammenführung von GOÄ und EBM vorzubereiten – und zwar auf dem Niveau des GKV-Systems. Und man darf mit Fug und Recht die Frage stellen, mit welcher „hidden Agenda“ Bernhard Rochell diese GOÄ in einer für die niedergelassenen Praxen schädlichen Form gestaltete und warum Montgomery und später auch sein Nachfolger Reinhardt an dieser GOÄ-Reform weiter festgehalten hat.
Es scheint auch wenig zielführend, dass – wie von den damaligen liberalen Gesundheitsministern Rössler und später Bahr eingefordert – die PKV mit der BÄK an den Verhandlungstisch um die GOÄ gesetzt wurde und damit die konträren Interessen dieser inkompatiblen Partner natürlich zu einer Verzögerung und auch zu einem untragbaren Kompromissvorschlag führen würde.
Damit hat sich die damalige Bundesregierung aus der Verantwortung für die Festsetzung einer Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte genommen. Und unsere (zahn-)ärztlichen Vertreter haben sich mit diesem Vorgehen politisch über den Tisch ziehen lassen. Seit 10 Jahren tritt zum Beispiel die GOÄ auf der Stelle, die Ausgestaltung der GOÄneu läuft definitiv in eine falsche Richtung und die BÄK ist dafür verantwortlich, dass auch auf Seiten der privaten Krankenversicherung und bei den Selbstzahlerleistungen Verluste für die Praxen in Millionenhöhe in Kauf genommen wurden.
Es ist nun endlich an der Zeit, dass wir wieder zu einer tragfähigen Finanzierung unserer (zahn-)ärztlichen Arbeit zurückfinden und dafür ist gerade die Reform der GOÄ/GOZ das entscheidende Gegengewicht auch für eine positive Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Deshalb fordert die IG Med e.V. folgende Maßnahmen:
Soforthilfe: Eine sofortige Anpassung der Steigerungsfaktoren im Normalfall auf 4-fach und bei besonderer Erschwernis auf 8-fach muss von der Bundes(zahn)ärztekammer allen Ärzten empfohlen werden und eine Abstaffelung dieser Faktoren durch die PKV muss auch von den entsprechenden Vereinigungen juristisch bekämpft werden.
Mittelfristig müssen die Punktwerte in der bestehenden GOÄ/GOZ endlich an die derzeitige Finanzsituation in Deutschland angepasst werden. Dies erfordert eine Normänderung durch die Exekutive, die politisch und/oder juristisch – notfalls auch mit entsprechenden Protestmaßnahmen – durch BÄK/BZÄK durchgesetzt werden muss. Immerhin macht sich die Bundesregierung hier eines seit Jahrzehnten bestehenden Rechtsverstoßes schuldig.
Der untaugliche Kompromissvorschlag für die GOÄneu, der von BÄK zusammen mit den PKVen erarbeitet wurde, muss sofort zurückgezogen werden, weil durch die Veränderungen im Paragraphenteil massive Nachteile für die Ärzteschaft entstehen, die nicht mehr zu beheben sein werden. Stattdessen muss eine GOÄ/GOZ erarbeitet werden, die analog zur GOT aus dem Landwirtschaftsministerium eine faire und zeitgemäße medizinische Behandlung des Menschen möglich macht und damit das „Menschenwohl“ im Auge hat. Der zeitlicher Korridor für diese reformierte GOÄ/GOZ darf ein Jahr nicht überschreiten und muss unbedingt von Ärzten und Zahnärzten öffentlich begleitet werden. Die bisherige Hinterzimmerpolitik und Geheimniskrämerei um die Entwicklung der GOÄ/GOZ muss ein Ende haben!
Für diese Veränderungen wird sich die IG Med e.V. Mit aller Kraft einsetzen und wir hoffen, dass Sie als unsere Mitglieder sich für diese Maßnahmen mit uns zusammen stark machen.