Die Patienten können einer Speicherung und Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten ab dem heutigen Tag nicht einmal mehr widersprechen. Mit juristischen Taschenspieler-Tricks wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung dem deutsch-nationalen Allgemeininteresse untergeordnet. Das Recht auf Löschung der Daten wird gleichzeitig abgeschafft.
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Politischer Kommentar 7. November 2019
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