Die kassenärztliche Vereinigung treibe diese Regresse mit ausgesprochener Härte bei, so dass den betroffenen Kollegen anscheinend nicht einmal mehr genug liquide Mittel verbleiben, um damit die laufenden privaten Kosten zu decken. Kollegen, die sich wagen, gegen einen entsprechenden Bescheid gerichtlich vorzugehen oder ihre Lage medial öffentlich zu machen, sollen auch bereits mit Disziplinarverfahren bedroht worden sein. Wir halten dieses Verhalten der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für skandalös und im höchsten Maße unkollegial. Zumal anscheinend das Prüfverfahren bezüglich Zeitplausibilität und die Verhängung von Regressen in diesem Zusammenhang ja durchaus verfahrenstechnischen Spielraum eröffnet, wann eine Überschreitung des Zeitbudgets noch plausibel ist. Die KVen haben hier auch Möglichkeiten, Praxisbesonderheiten zu berücksichtigen, was anscheinend bei der KV Sachsen nicht oder nur in ausgewählten Fällen zur Anwendung gebracht wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?